Erstellt am 06.02.2008 um 14:56 Uhr von Werner
Da muß schon jeglicher Schulungsbedarf langfristig verweigert werden, bevor es einen Ausschluß nach 23 bewirken kann.
Erstellt am 06.02.2008 um 15:09 Uhr von Mona-Lisa
@Werner,
kein Richter würde ein BR-Mitglied aus diesem Grund aus dem BR-Gremium kicken.
@bitawie19,
gleichwohl ich auch deiner Meinung bin, dass - um ein BR-Amt korrekt auszuführen - dringend Schulungen/Seminare besucht werden müssen. Da frag ich mich schon, was die Beweggründe waren oder sind, um so eine Verweigerung an den Tag zu legen! Sicher, es kann private Gründe geben, die es einfach unmöglich machen, für eine bestimmte Zeit an Schulungen teilzunehmen, aber dass du gleich eine Gefährdung des ganzen Betriebsrat's siehst könnte ich nur verstehen, wenn es sich um ein sehr kleines Gremium handeln würde. Und mit "Waffengewalt" kann man nun mal keinen dazu zwingen........ Aber du könntest ihm mit dem "waschbären" drohen! ;-))
Erstellt am 06.02.2008 um 16:26 Uhr von betriebsratten
Es ist ein MUSS, wie soll er sonst als BR tätig werden oder verantwortungsvoll handeln??
Quelle mit Urteilen
http://www.waf-seminar.de/content/service/formulare/zahlungspflicht.rtf
Erstellt am 06.02.2008 um 17:09 Uhr von Immie
So generell kannst du das nicht sagen...
das Urteil bezieht sich auf die Grundlagen-Schulung
Erstellt am 07.02.2008 um 08:16 Uhr von Werner
@ Mona-Lisa,
auszug aus der Kommentierung Siegbert Becker zu §37 aus RN41:
Betriebsratstätigkeit verlangt eine hohe Qualifikation. Es ist Amtspflicht eines Betriebsratsmitglieds, sich Kenntnisse über die Durchführung seiner Arbeit zu verschaffen. Eine beharrliche Verweigerung der Schulungsteilnahme kann dementsprechend auch eine Amtspflichtverletzung im Sinne des § 23 BetrVG sein. Eine solche Vorgehensweise gegen ein Betriebsratsmitglied wäre allerdings nur in Extremfällen denkbar. Ansonsten ist es wohl sinnvoller, durch ständige Bekanntmachung angebotener Bildungsmaßnahmen Interesse an der Schulungsteilnahme zu wecken.
Ebenso §37 RN 137 letzter Satz im Fitting 23te Auflage:
Lehnt ein BR-Mitgl. die Teilnahme an erforderlichen Schulungsmaßnahmen ab, kann dies ggf. eine grobe Verletzung der ihm obliegenden Pflichten darstellen (DKK-Wedde aao).
Erstellt am 07.02.2008 um 18:53 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich wagte ja schon einmal die Idee anzubringen, ein unwilliges BRM gegen seinen Willen (mit Beschluss) zu einem Seminar zu schicken...
Erstellt am 07.02.2008 um 20:47 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
du meinst allen Ernstes, dass ein Beschluss die Seminarunwilligkeit eines BR-Mitglied's ausser Kraft setzen würde?
Nehm ich dir nicht ab........... :-)
Erstellt am 08.02.2008 um 08:59 Uhr von Frenny
Hallo bitawie19
zu deinem Beitrag; ist es eine Pflichtverletzung wenn ein Betriebsrat einem eigenen Mitglied Seminare nicht genehmigt obwohl er sich weiterbilden will?
In deinem Fall kann es doch auch sein, dass besagter Kollege sich anders weiterbildet.
Vielleicht ist sein Skatbruder Arbeitsrichter seine Kinder studieren Arbeitsrecht.
Vermutlich habt ihr anders gelagerte Probleme.
Bedenkt dabei immer ihr seit alle kleine Arbeitnehmer.
Frenny