Erstellt am 02.02.2008 um 15:55 Uhr von pirat
@mikreb
warum denn nicht? Es sein denn, die BR Sitzungen sind zu lang und ihnen tut irgendwann der P... weh.
Erstellt am 02.02.2008 um 18:17 Uhr von mikreb
Der Status ist für mich das Problem. Bei Erkrankung und Urlaub müssen Ersatzmitglieder geladen werden. Bei der Wiedereingliederung bekommt man ja keinen Lohn, es ist quasi ein Sonderstatus.
Erstellt am 02.02.2008 um 18:39 Uhr von Mona-Lisa
@mikreb,
der Status ist krank. Soweit sind wir uns einig, oder?
Das BetrVG sagt, dass "krank" ein Verhinderungsgrund ist, das muss nicht unbedingt heissen, dass ein BR-Mitglied dann nicht an einer Sitzung teilnehmen kann.
".... Auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung..."
Nur sollte das BR-Mitglied dem Vorsitzenden in Kenntnis setzen, dass es trotzdem an der Sitzung teilnehmen will, damit kein Ersatzmitglied eingeladen wird.
§ 25 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen des Nachrückens, RN. 17