Hallo zusammen,
folgendes steht in unserem Hausmanteltarifvertrag:
„Ohne Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat.“
In meinem Arbeitsvertrag steht seit 1996 folgender Satz:
„Das Arbeitsverhältnis endet mit Vollendung des 65. Lebensjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies wird spätestens 3 Jahre vor Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart.“
Wenn ich jetzt vor Vollendung meines 62. Lebensjahres der Geschäftsleitung sage, dass ich dieses nicht vereinbaren will und weiter über das 65. Lebensjahr arbeiten möchte, ist dieses durch das Günstigkeitsprinzip gegenüber dem Hausmanteltarif möglich?