Erstellt am 01.02.2008 um 18:20 Uhr von pirat
@pit47?hihi
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten. „Viele Tarifverträge/Hausmanteltarife sehen aber vor, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit 65 endet....Nur wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind, ist eine weitere Beschäftigung möglich....
Grundsätzlich können Arbeitnehmer auch heute über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten, sowohl beim bisherigen als auch bei einem neuen Arbeitgeber. Dass man mit 65 in der Regel Anspruch auf Rente haben, ist kein Kündigungsgrund. Eine solche Kündigung ist sogar gesetzlich verboten. Das 6. Sozialgesetzbuch enthält ausdrücklich eine Regelung zu "Altersrente und Kündigungsschutz"....
ich denke, wenn dein AG mitspielt, hast du gute Chancen...wenn nicht...
mehr dazu hier...http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1233154 mit Urteilen!
Erstellt am 01.02.2008 um 20:25 Uhr von Der alte Heini
Die Frage dürfte sein, ob der AG seine eigenen Klauseln die er vor
12 Jahren in den Arbeitsvertrag geschrieben hat noch kennt.
Warum willst Du die Geschäftsleitung darauf ansprechen?
Nein zu der Unterzeichnung kannst Du immer noch sagen.
Eine Besserstellung durch den Arbeitsvertrag gegenüber dem Tarifvertrag ist ok.
Erstellt am 02.02.2008 um 10:49 Uhr von peanuts
"„Das Arbeitsverhältnis endet mit Vollendung des 65. Lebensjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies wird spätestens 3 Jahre vor Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart.“"
Eine solche Vereinbarung, muss INNERHALB von 3 Jahren bestätigt/vereinbart worden sein, damit sie wirksam ist!
Der Witz ist, dass Ihr vertraglich vereinbart habt, dass Du Deinen Ausstieg zum 65. innerhalb von 3 Jahren vor diesem Zeitpunkt vereinbaren musst. Ob diese Formulierung Bestand haben kann, wage ich zu bezweifeln!
"Wenn ich jetzt vor Vollendung meines 62. Lebensjahres der Geschäftsleitung sage, dass ich dieses nicht vereinbaren will ..."
Bewegst Du Dich nicht innerhalb der 3 Jahresgrenze!
"und weiter über das 65. Lebensjahr arbeiten möchte, ist dieses durch das Günstigkeitsprinzip gegenüber dem Hausmanteltarif möglich? "
Das Günstigkeitsprinzip hat hier doch überhaupt nichts verloren! Auch kann sich ein TV nicht über geltende Gesetze hinweg setzen.