Guten Abend, ich habe eine Frage zur Betriebsratswahl und der Anfechtung.
Bei uns wurde vor kurzem ein neuer BR gewählt. Ein Betrieb mit zwei Betriebsteilen, 1 Betriebsrat.
Es bestand jeweils ein Wahllokal in beiden Betriebsteilen. Die Stimmenauszählung fand im Betriebsteil 1 statt, dadurch wurde die Wahlurne aus dem Betriebsteil 2 nach Schließung des Wachlokals in das Betriebsteil 1 gebracht.
Die Wahlurne aus dem Betriebsteil 2 ( sogenannte Fliegerwahlrurne) war
über 5½ Stunden nicht versiegelt. Wahlhelfer und ein Mitglied des Wahlvorstandes ( Bewerber für den BR) waren im Wahllokal.
Die Wahlumschläge wurden nicht gezählt und nicht mit der Wahlberechtigten liste überprüft.Die ungültigen wurden selbstverständlich nicht in die Wahlurne zugeführt.
Das vorläufige Wahlergebnis haben die Arbeitnehmer aus dem Betriebsteil 1 und 2 nicht erhalten. Die Begründung war, das es nicht möglich sei, da erst auf die Bestätigung der zukünftigen BR-Mitglieder gewartet werden müsste.
Ein Bewerber für den BR hat im Betrieb herum erzählt, das mindesten 3-4 Bewerber aus dem Betriebsteil 2 in den Betriebsrat gewählt werden. Wir hatten eine Personenwahl!!
Sind die hier aufgeführten Punkte Anfechtungsgründe?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo Fred,
Die Kollegen, die persönlich zu Wahl erschienen,wurden mit der Wählerliste angeglichen.
Auch die Briefwahlen wurden mit der Wählerliste angeglichen.
Allerdings wurde nachdem die Wahlumschläge der Briefwahlen der Urne zugeführt wurde mit der gesamten Wählerliste (Betriebsteil 1 und 2) verglichen. Ob die Anzahl der Wahlumschläge mit der Wählerliste übereinstimmen.

Der herum erzählende Bewerber hat vor der Wahl behauptet :
Im Betriebsteil 1 werden 4 BR-Mitglieder gewählt und im Betriebsteil 1 3 BR-Mitglieder.