Erstellt am 27.01.2008 um 19:24 Uhr von Lotte
Mary Ann,
habt Ihr seinerzeit den §93 BetrVG eingefordert?
Wenn ja, dann habt Ihr bei nichterfolgter Ausschreibung einen Grund, der Neueinstellung nicht zuzustimmen. Siehe hier § 99 (2) Punkt 5 BetrVG. Und dann ist bei Zustimmungsersetzung das ArbG im Spiel, nicht die Einigungsstelle.
Der § 92 eröffnet keine MBR.
Erstellt am 27.01.2008 um 20:31 Uhr von peanuts
"Wie kann der BR in die Personalplanung eingreifen , um eine Neubesetzung der Leitung zu fordern, §92BetrVG ?"
Wenn der AG die Position "stellv. Pflegebereichsleitung" nicht nachbesetzen will, ist das dessen Entscheidung! Zur Nachbesetzung werdet Ihr ihn auch nicht zwingen können.
Habt Ihr wenigstens gefordert, dass alle zu besetzenden Stellen intern ausgeschrieben werden müssen?