An Paula, nein, die Innendienststelle und der Außendienstarbeitsplatz waren 2 verschiedene Geschäftsstellen (GS). Ich bin nicht zurückgetreten. Es war nur klar, dass ich die BR-Arbeit an der alten GS nicht mehr wahrnehmen kann und an der neuen gibt es ja einen gewählten BR.

Ich war ordentliches BR-Mitglied. Wegen Ratio-maßnahmen nahm ich die Gelegenheit war und wechselte in den Außendienst der Firma. Dabei hatte ich jedoch ein 1,5-jähriges Rückkehrrecht auf meinen alten Arbeitsplatz. Von diesem Rückkehrrecht habe ich jetzt nach 13 Monaten Gebrauch gemacht.
Frage: Kann ich nun auch wieder als BR-Mitglied die BR-Arbeit aufnehmen? Nach meinem Weggang rückte ein Ersatzmitglied nach.