Erstellt am 22.01.2008 um 14:27 Uhr von waschbär
@Packer,
Es Spricht von Kalendertagen, weil ansonsten müsste es dort stehen das von Werktagen die Rede ist .-)
Wahrscheinlichkeit 99,99% !
Erstellt am 22.01.2008 um 14:46 Uhr von Immie
@packer
Kalendertage... für die Fristberechnung gilt §§186ff BGB...
...der Tag an dem die Mitteilung abzugeben ist , wird nicht , auch nicht teilweise , mitgerechnet (§187 Abs 1 BGB)
...und die Frist endet mit dem Ablauf des vierten Kalendertages (§188 BGB)
...Sa,So,FT werden in die Frist eingerechnet
...nicht mit eingerechnet wird der Tag der geplanten Arbeitsaufnahme
... fällt der Tag der Mitteilung auf einen Sa,So oder FT tritt abweichend vom §193 BGB der nächste vorhergehende Werktag...
Erstellt am 22.01.2008 um 15:08 Uhr von packer
immi,
ich hab zwischenzeitlich auch das BGB befragt.
Unser Problem ist folgendes:
In der BV steht drin, das angelehnt and den §12 TzBG mindestens 4 tage vorher die Personaleinsatzplanung hängen muß. Die PEP fängt immer am Montag an. Im laufe des Mittwochs wird sie erst ausgehangen.
wenn ich mir nun den § 193 anschaue,
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
heisst das ja, da der Mittwoch nicht mitgezählt wird ist der vierte tag der Sonntag nach §187 und somit tritt der Montag als vierter tag an das Fristende.
Also müßte die PEP am Dienstag ausgehangen werden?
Boah, ich hasse das :))))
Erstellt am 22.01.2008 um 15:22 Uhr von Rübezahl
an Packer
kein Wunder das die Waschbären bei dir in Kassel die oberhand haben.
http://www.kalendersysteme.de/deutsch/kalender/berechnungen/sonstige.html
besonders die Mondphase dürfte sich als wichtig darstellen.Schon wegen der Optik
Erstellt am 22.01.2008 um 15:22 Uhr von Immie
@packer
Nein, du musst rückwärts rechnen...
Soll ich am Sonntag arbeiten muss der AG am Dienstag die Mitteilung abgeben,
ist der Dienstag ein Feiertag, muss er die Mitteilung am Montag abgeben.
Ich schau noch mal, da stand auch etwas über BV.
Erstellt am 22.01.2008 um 17:28 Uhr von Kölner
@packer
...aber eigentlich habt Ihr ein anderes Problem, oder?
Erstellt am 23.01.2008 um 09:34 Uhr von packer
ja, es geht im grunde um eine abmahnung eines kollegen die hahnebüchen ist... die hängt mit verspätung und arbeitszeit zusammen. unsere pep wird auch oft zu spät ausgehangen... du vermutest warscheinlich, daß wir jetzt dem chef in retour einen zurückgeben wollen... das liegt uns ganz fern...
Erstellt am 23.01.2008 um 10:21 Uhr von Kölner
Erstellt am 23.01.2008 um 10:46 Uhr von Immie
@packer
Na dann ist doch alles klar:-))