Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mal eine Frage zur Arbeitszeitregelung als BR für nicht freigestellte BR´s.

Da ich in verschiedenen Ausschüssen mit tätig bin, kann es manchmal vorkommen, dass ich zusätzlich oder vor meiner regulären Schicht BR-Arbeit mache. An manchen tagen bin ich dann über 10h anwesend. Nun ist bei uns der Streitpunkt ausgebrochen, ob eine Kappung der Zeit hinaus zulässig ist.

Auf einem Arbeitsrecht-Seminar wurde uns gesagt, dass wir ja in dem Moment, wo wir als BR´s tätig sind, keine normalen Arbeitnehmer sind und somit das ArbZG nicht greift. Also sprich von mir aus 3h-BR-Arbeit und im Anschluss noch 8h-Schicht. In diesem Moment würde man ja 2 verschiedenen Dingen nachgehen. Natürlich würde jetz §37 greifen, dass ich für die BR-Arbeit freizustellen bin. Werde ich ja aber was ist, wenn diese Fälle trotzdem eintreten z.B. bei einem Schichtarbeiter?????????????

Wäre über ein paar Tipps und Ratschläge dankbar.