So steht es im BetrVG: (2) Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

Überall im BetrVG ist ansonsten die Rede von im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Das würde ja bedeuten, dass die Gewerkschaften nur zu informieren wären, wenn ein BR-Mitglied in der GEW ist. Das kann und will ich jetzt aber nicht glauben!