Hallo,

eine Beschäftigte mit 50% Teilzeitbeschäftigung in unserem Unternehmens hat wegen schwerer Erkrankung ihres Kindes bis 30.06.08 Sonderurlaub von unserem AG erhalten.
Frage 1: Bis zu welchem Zeitpunkt muss sie spätestens (bei Bedarf) sich beim AG melden, um gegebenenfalls um eine Verlängerung zu bitten? Gibt es ein Gesetz dazu?
Frage2: Falls sie ab 01.07.08 nur noch zu 25% (Krankheit des Kindes kann noch Jahre fortdauern) arbeiten möchte, bis wann muss sie dies beim AG melden und muss der AG auf diese Reduzierung überhaupt eingehen?

Warte gespannt auf eure Antworten.
Vielen Dank
Fritz von Bayern