Erstellt am 17.01.2008 um 19:57 Uhr von enes
Er muss dir keine überstunden zahlen weil du durch deine BR Tätigkeit über deine reguläre arbetszeit kommst.
Er muss dir aber freizeitausgleich geben.
Erstellt am 17.01.2008 um 20:03 Uhr von Kölner
@enes
Aber!
Mehrarbeit kann bei nicht freigestellten AN (in der Regel!) nicht durch BR-Arbeit verursacht sein, sondern durch die "andere" Arbeit!
So gesehen ist der AG schon sehr im Recht!
Erstellt am 17.01.2008 um 20:19 Uhr von Friese
Aber wenn die gesammte BR Arbeit in die reguläre AZ fällt entsteht für die anderen AN Mehrarbeit weil meine Arbeitskraft nicht ersetzt werden kann. Ist hier nicht der
§74 Abs2 und §119 BetrVG anwendbar?
Erstellt am 17.01.2008 um 20:22 Uhr von Kölner
@Friese
Wessen Problem ist es denn, wenn die BR-Arbeit vorgeht und die "andere" Arbeit nicht nachgekommen werden kann?
Erstellt am 17.01.2008 um 20:33 Uhr von Friese
- schon das Problem des AG jedoch auch des AN und der Bewohner, ich arbeite in der Pflege und somit wird das Unruhen in den Abteilungen geben weil jeder MA eine eigene Stadion allein betreut