Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem. Eine Azubine von uns hat die Sommerprüfung nicht geschafft und macht jetzt die Winterprüfung mit praktischer Prüfung am 31.01.08. Am 08.01.08 hat uns die Personalabteilung schriftlich über die nicht Übernahme der Azubine informiert. Laut Betriebsverfassungsgesetzt § 78,a. Muss diese dem Auszubildenden schriftlich 3 Monate vor Ende der Ausbildung geschehen.
Da man Ihr das im Sommer schon gesagt hat unds da auch fristgerecht. Ist meine Frage, ob dieses jetzt wiederhin gilt. Oder isr durch den Brief am 08.01.08 der auch Tag gleich an die Azubine ging, die frist nicht eingehalten worden und wir können eine unbefristete Übernahme in ein Vollzeitarbeitsverhältniss fordern?

Danke, für eure hilfe