Erstellt am 15.01.2008 um 15:04 Uhr von uhu
keine wirklichen Optionen; es kann ihn aber auch keiner daran hindern entrüstete Schreiben zu verfassen, seine Bedenken anzubringen und dgl. - ändert aber nix
Erstellt am 15.01.2008 um 15:44 Uhr von w-j-l
Hallo betriebsratten,
grundsätzlich kannst Du das volle Programm fahren. Es nützt aber deshalb nichts, weil der Betroffene in der Probezeit keinen Kündigungsschutz hat.
Uhu,
es ändert auch dann nichts, wenn ein Gekündigter nicht mehr in der Probezeit ist, egal was der BR macht. Der AG kann immer kündigen (außer natürlich nach 103). Der Betroffene kann dann aber ein Kündigungsschutzverfahren anstrengen.