Hallo miteinander,
der AG hat an AN einige Handy als Arbeitsgerät ausgegeben, und läst nun über die Abteilungsleiter die Einzelverbindungsnachweise Kosten und Verbindungen prüfen.
Dazu gibt es keine BV, noch gibt es eine andere schriftliche Vereinbarung in dem das private telefonieren verboten wurde.
Meine Frage nun, muss der AG nicht das schriftliche Einverständnis (BDSG §4a) zur Weitergabe der Daten beim AN einholen?