können Arbeitsvertragliche Inhalte über die Höhe von Provisionen einfach einseitig vom Arbeitgeber gekündigt werden und durch neue Regelungen ersetzt werden. Bsp. ein Vertriebsmitarbeiter bekommt 2% Provision auf den erzielten Umsatz. Dem Arbeitgeber wird das zu teuer und er möchte nur noch eine Provision pro neu geworbenen Kunden auszahlen als einmalige Provision. Kann der Arbeitgeber sowas einfach ändern?
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