Hallo,

ich habe gerade mal eine Frage, die ich mir so nicht beantworten kann. Habe auch schon hier gesucht.

Wir habene in Mitglied der JAV welches kurz vor der voraussichtlichen Beendigung der Ausbildung einen unbefristeten Vertrag nach § 78a erhalten hat.
Nun ist sie das erste Mal durchgefallen und der Azubi-Vertrag wurde um ein halbes Jahr verlängert.
Die zweite Prüfung lief auch nicht gut, da die Prüfungsstrukturen unangekündigt anders waren. Egal, nun ist sie nochmal durchgefallen und es wird überprüft in wie weit diese Prüfung zulässig ist.

Wenn dies nun als rechtens gezählt wird und sie nochmals ein halbes Jahr als Azubi arbeiten muß, bleibt der unbefristete Arbeitsvertrag gültig?

Ist vielleicht eine doofe Frage, aber mich beschäftigt das gerade..*lächel*

Also, kann der Arbeitgeber diesen Vertrag zurückziehen?

Hoffe Ihr wisst was ich meine und irgendjemand kann mir etwas dazu sagen*lächel*

Vielen Dank