Hallo zusammen,

bei uns steht nach § 613a BGB ein Teilbetriebsübergang an, wo wir rechtlich noch prüfen lassen müssen, ob für uns BR der § 111 BetrVG gelten würde. Frage hier ist, für wen der Interessensausgleich und der Sozialplan dann gelten würde:
Für die bleibenden MA des abgebenden Arbeitnehmers oder auch für die gehenden bzw. übernommenen MA durch den neuen Betrieb?

und...

wenn einige von den betroffenen (u.a. ich selbst) auf individualrechtlichem Weg deren Übernahmeangebot annehmen würde, zählt der ggf. § 111 BetrVG ebenfalls für diejenigen mit oder haben diese dann "Pech"? Denn diese verzichten dann ja auf sämtlich geltenden BV´s, Kündigungsschutz etc. nach § 613a BGB.


Vielen Dank für eure Hilfe...

Gruß Spikelee