Erstellt am 07.01.2008 um 11:26 Uhr von Matze24
@Dusty 1964,
Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz /BetrVG (siehe links auf der Seite unter 'Gesetzestexte') und für jeden Betrieb bindend!
§1 (1): "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für Betriebe mehrerer Unternehmen."
§5 (1): "Arbeitnehmer ... im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten..."
Viel Erfolg!
Erstellt am 07.01.2008 um 11:27 Uhr von Mona-Lisa
@Dusty,
um einen Betriebsrat zu gründen, müsst ihr mindestens 5 ständig Beschäftigte sein und in der Gewerkschaft zu sein ist nicht vorgeschrieben, kann aber sehr hilfreich sein, gerade wenn ihr eine Betriebsratsgründung plant.
Euer AG kann und darf dies nicht verhindern oder gar verbieten. Um ihm allerdings keine vorzeitige Angriffsfläche zu bieten, solltet ihr euch damit im Vorfeld bedeckt halten!
http://www.betriebsratswahl.de/betriebsrat_gruenden/
Erstellt am 07.01.2008 um 11:28 Uhr von Werner
Hallo Dusty,
zu Deiner ersten Farge:
§1 BetrVg
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
1.zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder
2.die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.
Zu 2. Kompetenz bekommt ein BR durch Schulungen!
Zu 3. Kommt auf die Betriebsgröße an!!!!
Zu 4. Man muß nicht in der Gewerkschaft sein! Es wäre aber empfehlenswert, grade für die Unterstützung bei und nach der Wahl!
Erstellt am 07.01.2008 um 13:42 Uhr von Frank B
Entscheidend ist ob hier ein gemeinsamer Betrieb vorliegt. Dies zu klären vermag mitunter nur ein Anwalt. Ihr solltet euch vielleicht Hilfe bei der Gewerkschaft holen. Dazu sollte man aber Mitglied sein!