Kann einem BR-Mitglied, dass seit 8 Jahren Teilzeit vormittags (8-12 Uhr)arbeitet von der GF angeordnet werden, die Dienstzeit auf den Nachmittagsbereich (14-18 Uhr)zu verlegen?
Per Direktionsrecht möglich????
Meiner Meinung kann er dies wohl nur mit einer Änderungskündigung und dem steht der §103BetrVG im Weg oder?
Wie sieht es mit Gewohnheitsrecht aus? Kann man sich darauf berufen? Oder welche Paragrafen könnte das BR Mitglied im Gespräch mit der GF noch ins Spiel bringen?