Erstellt am 03.01.2008 um 16:31 Uhr von Sternburg
"beendete zum 30.09.07 ihre Ausbildung bei uns , bekam dann erst am 1.11.07 eine Einstellung" - Das heisst, sie war in der Zeit vom 01.10. bis 31.10.07 keine Arbeitnehmerin/Auszubildende eures Betriebs.
Mit Beendigung des AV erlischt das aktive und das passive Wahlrecht, somit ist sie 'raus', kein Ersatzmitglied mehr.