Nun meine Frage:
Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich? Gibt es womöglich (Betriebs-) Vereinbarungen, wonach bestehende Betriebsvereinbarungen auch auf die neuen bzw. geänderten Arbeitsvertragsverhältnisse ausgedehnt werden?
Für zahlreiche Infos herzlichen Dank und noch alles Gute fürs neue Jahr
Unsere Seminarempfehlung
Einigungsstelle und Beschlussverfahren
Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten kennen