Erstellt am 22.12.2007 um 13:37 Uhr von cvlol
Du willst ne dicke Abfindungen kassieren und dazu noch Arbeitslosengeld. Na dann frohe Weihnachten. Schalt mal dein Kopf ein!
Erstellt am 22.12.2007 um 14:07 Uhr von Mona-Lisa
@cvlol,
mit deiner Antwort bist du sicher keine Hilfe! Bevor du solche unqualifizierte Worte aus deiner leeren Hülle zwischen den Ohren rauslässt, solltest du lieber darauf verzichten, hier irgendwas reinzutippen!
Meinst du nicht auch, dass die Kollegen von Klimt lieber weiterhin einen Arbeitsplatz hätten, als mit einer Abfindung (egal in welcher Höhe!) ihre Arbeit zu verlieren?
@Klimt,
Abfindungen sind seit 1.1.2006 nicht mehr steuerfrei! Der Fiskus langt voll zu!
Auch wird die AfA (ehemals Arbeitsamt) der Meinung sein, dass der/die Kollegen zumindest einen Teil der Abfindung zum täglichen Leben einsetzen muss.
Aber setzt euch mit der Agentur in Verbindung, die können euch genauere Auskunft geben.
http://hannover.verdi.de/fachbereiche/fachbereich_1_finanzdienstleistung/abfindung_futsch
Erstellt am 22.12.2007 um 14:34 Uhr von ridgeback
@Klimt2007
lies mal, SGB III § 143a Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung und
EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte
Erstellt am 22.12.2007 um 16:32 Uhr von pirat
@Klimt2007,
...Sozialplan, die Verhandlungen sind grad gestern abgeschlossen....noch versteuert bzw beim Arbeitsamt angerechnet?
Sowas sollte man vorher berücksichtigen. Damit ein
Ausgleich bzw. eine Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer (Abfindungsregelung) Rechnung getragen wird.
Hatte ihr Hilfe bei denSozialplanverhandlungen? Wenn ja, warum wurden euere Fragen nicht schon da beantworte?
@cvlol
Sorry....der Verlust des Arbeitsplatzes ist immer schlimm, ich kann mich Mona-Lisa nur anschließen.
Erstellt am 22.12.2007 um 17:14 Uhr von peanuts
"... Wenn ja, warum wurden euere Fragen nicht schon da beantworte?"
Damit Du Dein heeres Wissen zu Markte tragen kannst...
"Sowas sollte man vorher berücksichtigen. Damit ein
Ausgleich bzw. eine Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer (Abfindungsregelung) Rechnung getragen wird."
Und ich dachte immer, jede Abfindung die auf Basis eines Sozialplans gezahlt wird, dient dem Ausgleich bzw. der Milderung wirtschaftlicher Nachteile; egal wie diese vom Arbeitnehmer versteuert werden muss.
Wird die Abfindung die der AN bei einer betriebsbedingten Kündigung bekommt, noch versteuert bzw beim Arbeitsamt angerechnet?
Das "bzw." passt hier nicht! Eine Abfindung muss voll versteuert werden! Den zweiten Teil Deiner Frage beantwortet der § 143a SGB III.
"Oder bekommt der AN sogar eine Sperre vom Arbeitsamt?"
Auch das könnte möglich sein!
Erstellt am 22.12.2007 um 21:07 Uhr von klimt2007
Hallo
danke erstmal für eure Antworten, sie haben mir schon weiter geholfen.
Warum diese Fragen nicht schon vorher geregelt wurden?
Ich sitze "nur" im Betriebsrat der Filiale, der GBR hat die Verhandlungen des Sozialplans/Interessenausgleichs geführt und uns bisher nur mitgeteilt dass die Verhandlungen beendet sind. Da es sich in unserem Betrieb um ein Warenhaus handelt, welches zur zeit die höchste Geschäftszeit hat, braucht der GBR sicher etwas länger um uns ausreichend zu informieren.
ich hatte für mich nur dieses Forum nutzen wollen um vorab schon mal einiges für mich klären bzw nachlesen zu können, da ich noch recht neu im Betriebsrat bin und dies sicher eine Situation ist die nicht so oft ( zum Glück) vorkommt.
@cvlol.... Gott sei Dank gibt es hier nicht viel von solchen Schwachköpfen wie du es bist, denn hättest du meine Frage aufmerksamer gelesen dann hättest, selbst du, sicher auch Verstanden dass ich nicht davon ausgegangen bin dass eine Abfindung steuerfrei ist, weil in diesem Fall ich sicher keine Frage hier gestellt hätte.
Erstellt am 22.12.2007 um 21:26 Uhr von pirat
Ahoi, Nuss,
"Damit Du Dein heeres Wissen zu Markte tragen kannst".....
mein *heeres* Wissen? Hä,
l Legion = 10 Kohorten = 4200-6200 Mann
l Kohorte = 3 Manipel = 420-620 Mann
l Manipel = 2 Centurien = 140-210 Mann
l Centurie = 70-105 Mann
das kannst du nicht gemeint haben, oder?
....Eine Abfindung muss voll versteuert werden....siehst du, genau um diesen Betrag erhöht sich die Abfindung bei uns...so wird verhandelt.
Aber ich verzeihe dir, denn in der Vorweihnachtszeit, bin auch ich *milde* gestimmt.
.... und Friede auf Erden, all überall!
Erstellt am 22.12.2007 um 21:35 Uhr von paula
Klimt2007
Der GBR hat den Sozialplan verhandelt??? Jetzt verstehe ich vielleicht auch warum dein Chef letztens Eure Schulungen abgelehnt hat. Die Schulungen würde ich auch nicht bezahlen....
Erstellt am 22.12.2007 um 21:41 Uhr von peanuts
"....Eine Abfindung muss voll versteuert werden....siehst du, genau um diesen Betrag erhöht sich die Abfindung bei uns...so wird verhandelt."
Soso, ein Sozialplan, in dem Abfindungen als "Netto-Summe" ausgezahlt werden...
Entweder kann Euer AG sehr gut rechnen (da dürfte der Verhandlungsspielraum bzgl. der Faktoren entsprechend niedrig ausgefallen sein) oder er ist mit dem berühmt berüchtigten Klammerbeutel gepudert; aber auch das soll ja noch vorkommen!
Erstellt am 22.12.2007 um 22:22 Uhr von pirat
"Soso, ein Sozialplan, in dem Abfindungen als "Netto-Summe" ausgezahlt werden"....
Die Abfindung berechnete sich nach der Formel:
Bruttomonatsvergütung x Betriebszugehörigkeit x Faktor
Der Faktor beträgt:
bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres: 1,0
bis zur Vollendung des 54. Lebensjahres: 1,2
nach Vollendung des 54. Lebensjahres: 1,4 + Sozialzuschläge...wir können rechnen!
Auszug aus unserem aktuellen Sozialplan.
Comprende? Weihnachtsnuss?
Erstellt am 22.12.2007 um 22:23 Uhr von klimt2007
Schon erstaunlich wiefix hier die Antworten geschrieben werden
@ paula.... kannst du mir das auch erklären wieso du es in diesem Fall verstehst?
und hat den jemand eine Ahnung wieviel Prozent das sind bei der Versteuerung? im §143a steht da nichts weiter drin
Erstellt am 22.12.2007 um 22:41 Uhr von pirat
....auch die Vereinbarung einer Abfindungszahlung. Da die Abfindung grundsätzlich als Bruttobetrag vereinbart wird, soll im Folgenden näher auf die Versteuerung einer Abfindung eingegangen werden. Hierbei spielt sowohl der Steuerfreibetrag nach § 3 Ziffer 9 EStG als auch die ermäßigte Besteuerung nach § 34 i.V.m. § 24 EStG eine wichtige Rolle.
http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496040ed6801/51015496040f25014/index.htm
nachzulesen hier...
Berechnung der Steuerlast...*Fünftel-Regelung*
Erstellt am 22.12.2007 um 22:52 Uhr von peanuts
"Die Abfindung berechnete sich nach der Formel:
Bruttomonatsvergütung x Betriebszugehörigkeit x Faktor"
"....Eine Abfindung muss voll versteuert werden....siehst du, genau um diesen Betrag erhöht sich die Abfindung bei uns...so wird verhandelt."
Dann erkläre mir doch bitte, wo jetzt der Betrag zu finden ist, um den sich die Abfindung bei Euch erhöht, weil ja voll versteuert werden muss....
"und hat den jemand eine Ahnung wieviel Prozent das sind bei der Versteuerung? im §143a steht da nichts weiter drin"
Im SGB III wirst Du dazu auch keine Antwort finden!
Der Steuersatz richtet sich nach der Splittingtabelle (Einkommenssteuergesetz) und da wird der Prozentsatz für jeden individuell variieren!
Nachtrag!
Die Fünftel-Regelung muss aber auch angewandt werden können und da habe ich in diesem Fall meine erheblichen Zweifel!
Erstellt am 22.12.2007 um 23:27 Uhr von paula
@klimt2007
wozu brauchst du eine Schulung wenn du nicht selber verhandelst? Da würde ich auch erhebliche Bedenken als AG anmelden! Nach § 37 Abs. 6 BetrVG bedarf es einen Schulungsbedarf. Hier handelt es sich schließlich nicht um Grundlagenschulungen sondern es soll Spezialwisser vermittelt werden. Und um den MA den Sozialplan zu erklären brauchst du erst mal keine Schulung sondern Kenntnisse über das was da vereinbart wurde. Die gibt es aber weder bei WAF oder sonstwo.
Erstellt am 22.12.2007 um 23:30 Uhr von paula
@pirat
Nur so am Rande... Euer Sozialplan sieht mir "AGG-lastig" aus
Erstellt am 22.12.2007 um 23:33 Uhr von pirat
Ahoi, Paula
ich sagte nicht von wann... :-)
seh ich auch so...muß was ändern.