In unserem Betrieb wird nach Jahresarbeitszeit gearbeitet (2088 Std/Jahr). Zu Jahresbeginn wird der Dienstplan vorgelegt und zugestimmt. Nun meine Frage: Hat ein Mitarbeiter das Recht nach Erreichen seiner Jahresarbeitszeit zu Hause zu bleiben, oder gilt der zugestimmte Dienstplan?
PS. Der Mitarbeiter hat am 15.12. seine Jaz. erreicht.