Erstellt am 19.12.2007 um 10:47 Uhr von Werner
Hallo Alexander,
immer dann, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied verhindert ist!
Erstellt am 19.12.2007 um 11:14 Uhr von Mona-Lisa
@alexander,
und als Zugabe zu Werner's Antwort - verhindert heisst nicht "hab keinen Bock", oder "wer macht meine Arbeit weiter" sondern -
"Krankheit, Urlaub....Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, Elternzeit nach dem BErzGG, Kuraufenthalt, Zivildienst, Kriegsdienst, Montage, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen........."
Erstellt am 19.12.2007 um 14:41 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Ein BRM in Elternzeit ist nicht "automatisch" verhindert.
Grüsse
Erstellt am 19.12.2007 um 15:10 Uhr von Mona-Lisa
@immi,
hab ich auch nicht behauptet. ;-))
Aber wenn ein Betriebsratsmitglied während z. B. Krankheit, Urlaub oder auch Elternzeit an Sitzungen teilnehmen will, hat es dies beim Vorsitzenden zu melden, damit eben kein Ersatzmitglied eingeladen wird.
Erstellt am 19.12.2007 um 15:21 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Ups, hatte es so verstanden , das bei der Elternzeit gesagt werden muss/sollte ob man generell will oder ob nicht.