Hallo,
in Unserem Unternehmen wurde ein Bereich ausgelagert ohne Mitarbeiter zu kündigen.
Zu diesem Zwecke wurden Mitarbeiter zwecks Einarbeitung
der Arbeitnehmer des Dienstleisters für eine Dauer von ca. 8 Wochen in fremde Geschäftsräume abkommandiert bzw versetzt.

In unseren Standard Arbeitsverträgen (alle)steht, dass der Arbeitgeber sich das Recht vorbehält, den Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzten, die nach seinen Qualifikationen....

Hätte hier nicht der Betriebsrat seitens der GL informiert werden müssen in Bezug auf Informationspflicht und Mitbestimmung?

Bitte um Info,
vorab vielen Dank.
Gruss Superstar