Erstellt am 18.12.2007 um 19:43 Uhr von Frosch
Informiert müsst ihr in jedem Fall werden. Ihr habt das gleiche Recht zu wissen wer sich zu welchem Zweck auf dem Firmengelände aufhält wie eure GL. Aber was willste da jetzt machen? Den Arbeitslosen vom Hof jagen weilder Alte sich mal wieder nicht an die Spielregeln gehalten hat? Im übrigen veranlasst das Amt für Arbeit kein Probearbeiten. Da fragt euer Chef vorher, ob man sowas nich machen könnte und die stimmen in der Regel zu
Erstellt am 18.12.2007 um 20:09 Uhr von sielberpfeil
Wir wollen niemanden auf den Hof jagen. Es ist so das diese "Probearbeiterin" bereits in einem anderen Betrieb der Firmengruppe gearbeitet hat, und gleichzeitig aus unserem Betrieb am 31.12.2007 bei einer Kolleginder befristete Vertrag ausläuft und sie schon während der Ausschreibung ihren Bescheid auf auslaufen des Vertrages bekommen hat. Sie hat diese Stelle zwischen durch vertreten. Und wenn es so ist das die Anfrage für die Probe vom AG ausgeht, sieht mir das Ganze nach Kungelei aus.
Erstellt am 19.12.2007 um 07:27 Uhr von Kölner
@sielberpfeil
Was hat der auslaufende AV mit der Probearbeit zu schaffen?
Offensichtlich kaum etwas bis nichts!
Die "Probearbeiterin" im Rahmen des § 99 BetrVG gehört durch den BR geschleust; die AN mit auslaufenden AV muss schleunigst zur AfA!