Erstellt am 13.12.2007 um 21:17 Uhr von Van Helsing
Betriebsratsmitglieder müssen nicht in der Gewerkschaft sein.
Es würden die Gewählt werden die auf der Wahlliste stehen auch dann wenn sich keine der beiden Frauen zu Wahl stellen.
Bei eurer Größe würden es 3 Betriebsratmitglieder sein .
Erstellt am 13.12.2007 um 23:36 Uhr von zrx-kawa
Allerdings ist es sehr hilfreich, wenn wenigstens ein BR in der Gewerkschaft ist! Sonst kein Beratungsanspruch!!!
Erstellt am 14.12.2007 um 00:31 Uhr von Robin H
Van Helsing,
49 AN, davon 2 Frauen. Wieviele Frauen hätten da Anspruch auf einen Minderheitssitz im BR?
Erstellt am 14.12.2007 um 06:42 Uhr von Frank B
@Robin
Schlauer Fuchs! 49; 24,5; 12,25; 6,125; 3,0625 für die Männer und 2; 1 für die Frauen!
Meine Empfehlung zur Gründung eines BR geht in die gleiche Richtung, diejenigen welche einen BR gründen wollen, sollten sich schon mal mit dem Gedanken, Mitglied in der Gewerkschaft zu sein, befassen.
Es fängt bei der Einladung zur Betriebsversammlung an und endet mit der Anfechtbarkeit der Wahl vor dem Arbeitsgericht bzw. Kündigungsdrohungen durch den Arbeitgeber.
Erstellt am 14.12.2007 um 07:09 Uhr von Mona-Lisa
@Frank B,
49 Männer 2 Frauen
: 1 = 49 : 1 = 2
: 2 = 24,5 : 2 = 1
: 3 = 16,3 : 3 = 0,66
Deine Rechnungsart irritiert mich etwas........ ;-)
@Banana,
wenn sich bei eurer Wahl nur Männer als Kandidaten zur Verfügung stellen, besteht eurer Gremium eben nur aus 3 Männern und die Minderheitenregelung stellt sich gar nicht zur Diskussion.
Erstellt am 14.12.2007 um 12:07 Uhr von Robin H
Mona-Lisa,
und wenn doch eine Frau kandidiert ..?.... dann stellt sich die Frage eben auch nicht!