Habe eine Frage betr. § 37,3 Betr.VG. Bin BR und arbeite in Teilzeit. Nun kommt es vor, dass unsere BR-Sitzungen länger dauern. als meine übliche Arbeitszeit. Dieses "Mehrarbeit" habe ich auf einen Mehrarbeitsnachweis dem AG vorgelegt, wo vermerkt war, dass es sich um Betriebsratstätigkeiten gehandelt hat. Diese sind auch so immer akzeptiert worden. Da durch Umstruktuiereungen die Abläufe seit kurzem anders sind, ist diese der Geschäftsleitung aufgefallen, so dass mir dies Stunden nicht mehr vergütet (in Form von Freizeitausgleich) werden sollen. Da ja die Aufgaben im Betriebsrat ehrenamtlich sind und dies sei so vom Rechtsanwalt des AG so mitgeteilt worden. Gibt es vielleicht eine Kommentierung die ich dem AG vorlegen kann, wo er genau ersehen kann, dass mir diese Zeiten zustehen ?? Anderen Kollegen ist dies auch bereits passiert und ich möchte dem AG schwarz auf weiß etwas vorlegen. Für euren Hilfe wäre ich dankbar.