Erstellt am 11.12.2007 um 19:34 Uhr von Kölner
@uwe001
Im Prinzip kann der AG machen was er will...
...wenn ein BR sich nicht mit § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auskennt.
Darf ich Euch raten...
...eine Schulung zu besuchen?
...schleunigst den AG zu Verhandlungen über eine BV zu zwingen?
Erstellt am 11.12.2007 um 22:10 Uhr von Der alte Heini
Und ergänzend zum Vorschreiber:
Den Arbeitgeber auffordern, keine Überwachungskameras zu installieren und in betrieb zu nehmen, solange keine BV abgeschlossen wurde.
Nachstehender Link zeigt eine neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgericht zur Frage unter welchen Umständen eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist.
www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.php3?select=108