Erstellt am 11.12.2007 um 18:04 Uhr von koksi
Er muß natürlich einen Tag vorher schon von der Arbeit befreit werden, um sich seelisch auf die BR Arbeit vorzubereiten und einen Tag nachher auch noch, um wieder runter zu kommen
Erstellt am 12.12.2007 um 07:38 Uhr von pit47
Hallo Haralds,
der Betriebsrat bittet die Geschäftsleitung nach § 30 BetrVG darum, für die Dauer der Sitzung für eine Vertretung der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder an ihren Arbeitsplätzen zu sorgen.
Erstellt am 12.12.2007 um 23:05 Uhr von Der alte Heini
Der Kollege hat um 5:00 Uhr seine Arbeit zu beginnen, sich vor der Sitzung entsprechend abzumelden um nach der Sitzung seine Arbeit wieder aufzunehmen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit das der Kollege sich für Vorbereitung- und Nachbereitungszeiten der Betriebsratssitzung selber von der Arbeit freistellt.
Wie der AG die Vetretungszeiten organisiert, muss den BR nicht kratzen.
Erstellt am 13.12.2007 um 10:16 Uhr von peanuts
"Er muß natürlich einen Tag vorher schon von der Arbeit befreit werden, um sich seelisch auf die BR Arbeit vorzubereiten und einen Tag nachher auch noch, um wieder runter zu kommen"
Schöner Unfug...
"der Betriebsrat bittet die Geschäftsleitung nach § 30 BetrVG darum, für die Dauer der Sitzung für eine Vertretung der Betriebsrats- und Ersatzmitglieder an ihren Arbeitsplätzen zu sorgen."
Der AG ist lediglich über den Zeitpunkt der Sitzung zu informieren...
"Kann es sein, dass er nur für die zwei Stunden BR-Arbeit kommen muss aber die komplette geplante Schicht bezahlt bekommt ?"
Ein BRM ist nur in dem Rahmen von seiner arbeitsvertraglichen Pflicht freizustellen, die für erforderliche BR Arbeit benötigt wird. Wenn es nur um die 2 Stunden Sitzungsteilnahme geht, ist eine komplette Freistellung von der Schicht nicht begründbar und auch nicht erforderlich.
Erstellt am 13.12.2007 um 14:58 Uhr von halrads
peanuts
danke ich wusste gleich das der BRM eine Faulesau ist und nur Stunden schinden wollte.Aber ist es nicht erschrekend wie viele hier im Forum genau so sind?