Freistellung für BR-Arbeit.

Wenn ein Mitarbeiter aus dem Fahrdienst eines Verkehrsunternehmens ab einer bestimmten Uhrzeit BR-Arbeit machen soll, bekommt er ja die komplette ursprünglich für diesen Tag vorgesehene Schicht inklusive der Zuschläge etc. bezahlt.

Muss er denn dann den ganzen Tag für die BR-Arbeit freigestellt werden oder kann man verlangen, dass er seine geplante Schicht bis zum Beginn der BR-Arbeit noch ableistet.

Angenommen, für die BR-Arbeit werden ab 10 Uhr nur zwei Stunden veranschlagt und die Dienstzeiten an diesem Tag für diesen Mitarbeiter gehen von 5-14 Uhr.

Kann es sein, dass er nur für die zwei Stunden BR-Arbeit kommen muss aber die komplette geplante Schicht bezahlt bekommt ?

Wäre nett, wenn mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte.

Gibt es ggf. einen Gesetzestext bzw. Gerichtsurteile, aus denen die Antwort auf diese Frage hervorgeht ?

Gruß, Harald