Erstellt am 11.12.2007 um 17:41 Uhr von Koksi
Was waren denn in den Zigaretten für Drogen drin?
Erstellt am 11.12.2007 um 18:22 Uhr von Marlboro Light
ich habe letztes Jahr im Sommer Zigaretten bei Ebay ersteigert,für mich als BRV mit meinem Firmen PC. => Geniale Idee!
Der Verkäufer hat die Zigarretten aus Tschechien Steuerfrei (1 Stange ist erlaubt) mitgebracht.
Und hatte noch eine aus vorherigen besuchen in der Tschechei. => Hat er Dir das erzählt? Und hast Du das geglaubt?
So ersteigerte ich 2 Stangen . => Wiederum: geniale Idee!
Vor kurzem habe ich einen Brief vom Zollamt bekommen(an meine Firmen Anschrift. Das ich Tabak und Unfuhrsteuer nachzahlen muss, mit der Begündung das der Verkäufer die Ware unzutreffend als Reisemitbringsel angemeldet und dadurch vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat.
=> So ist das wohl auch.
Meine Frage nun:
1. Ich möchte einen Widerspruch schreiben, was schreibe ich am besten. => Lass es besser bleiben!
2. Darf der "Verkäufer" die Zigaretten die er steuerfrei aus dem Ausland mitbringt nicht weiterverkaufen (Eigenverbrauch) ?
=> Zu welchem Preis hat er sie denn verkauft? Zu dem Preis, zu dem er sie eingekauft hat oder zu einem anderen Preis? Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer oder einen privaten Verkäufer?
Verkauf ist übrigens nicht gleichzusetzen mit Eigenverbrauch. Wenn der Verkäufer überdies die Zigaretten bei der Ausreise als persönliche Reisemitbringsel deklariert hat, schließt das wohl definitiv einen gewerblichen Verkauf aus.
3. Kann ich den Betrag, den das Zollamt von mir fordert, vom Verkäufer einfordern?
=> Geniale Idee! Und wenn er dann freiwillig nicht zahlt, willst Du dann vor einem ordentlichen deutschen Gericht auf Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus einem Schmuggelgeschäft klagen?
4. Geld habe ich überwiesen, werde ich da mit meinen Widerspruch, wenn erfolgreich, mein Geld zurückerhalten?
=> Der Widerspruch wird weder erfolgreich sein noch wirst Du Dein Geld zurückerhalten.
5. Spielt es eine Rolle das ich das Geschäft in der firma abgewickelt habe ? so mit dem Firmen PC und der Firmen Anschrift
=> Aber sicher. Das ist unter Umständen ein Kündigungsgrund, vor allem dann, wenn Du das öfter machst und dabei übersehen solltest, dass nicht gerade Mittagspause ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die IP-Adresse eines Firmensrechners in diesem Zusammenhang in Verbindung mit rechtswidrigen Geschäften und den Ermittlungen einer Bundesbehörde kommt. Da stehen nicht alle Arbeitgeber drauf.....
6. können die mich nun auch als BRV absetzen?
=> Das wohl nicht, denn dazu bedürfte es gem. § 23 BetrVG eines Verstoßes gegen gesetzliche Pflichten als Betriebsratsmitglied. Solche betriebsverfassungsrechtlich relevanten Verstöße hast Du aber mit dieser Handlung nicht begangen.
Das dürfte aber letzlich keine Rolle spielen, wenn man Dich vor die Tür setzt...
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Harald
Erstellt am 11.12.2007 um 22:06 Uhr von matze83
Bis auf den Punkt 6 kann ich Haralds (Marlboro Lights) beitrag so unterschreiben.
Beim Thema "Absetzung BRV" hat er sich aber ordentlich vergriffen. Was Du meinst ist, dass man ihn deshalb nicht als BRM abwählen kann.
Die Kollegen im BR können dich aber sehr wohl als BRV abwählen. Das können sie jederzeit, und stell dir vor, auch ohne Grund!
Ganz persöhnlich: Ich hätte auch so meine Zweifel wenn mein BRV sowas machen würde... abwählen würde ich ihn deshalb aber nicht...
Erstellt am 11.12.2007 um 22:27 Uhr von Raucher
Die Frage ist für mich eher : wer hat dich zum BRV gewählt??
Erstellt am 11.12.2007 um 22:46 Uhr von Der alte Heini
Nah,
hier antworten heute nur Moralapostel.
Wie heißt es so schön: Wer ohne Schuld, der werfe den ersten Stein.
Wichtiger wäre vielleicht die Frage, ob bei Harlads im Betrieb der private Internet besuch gestattet, bzw. ausdrücklich erlaubt wurde. Wenn nicht, könnte das eventuell, wenn der AG dahinter kommt, arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Denn auch BR Mitgl. haben sich an die entsprechenden betrieblichen Vorgaben zu halten.