Erstellt am 10.12.2007 um 13:26 Uhr von Kölner
@Nicole
Es gibt den § 101 BetrVG...
Erstellt am 10.12.2007 um 13:30 Uhr von Lotte
und wenn es öfter vorkommt, gibt es auch noch den § 23 BetrVG
Erstellt am 10.12.2007 um 14:32 Uhr von Nicole
Erstellt am 10.12.2007 um 21:16 Uhr von paula
Obwohl der AG rein rechtlich noch nichts falsch gemacht hat. Die Einstellung ist ja erst die Eingliederung in den Betrieb. Wenn er jetzt das Verfahren nach § 99 BetrVG betreibt ist er noch gut dabei. Er bekommt nur ggf. Probleme wenn der BR widerspricht. Daher kann man einem AG nur abraten so vorzugehen