Hallo,
bei uns wurde eine Stelle intern ausgeschrieben. Diese Stelle soll nun mit einem externen AN befristet besetzt werden. Interne Bewerbungen lagen nicht vor.
Wir haben nun widersprochen da die Stelle, nicht wie ausgeschrieben, befristet besetzt werden soll.
Als Antwort aus der Personalabteilung kam nun die Bitte, daß wir unseren Widerspruch noch mal überdenken. Da die Stelle mit einem externen Bewerber besetzt werden soll und die interne Stellenausschreibung hier keine Relevanz hat.
Was ist nun die gesetzliche Grundlage?