Erstellt am 10.12.2007 um 10:05 Uhr von Frank B
Die 5 Angestellten muss ja jemand gewählt haben, sonst wären sie nicht im BR!
Die Wahl kann max. 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vor dem Arbeitsgericht angefochten werden, dann war´s das. Ob jemand leitender Angestellter ist, hat der Wahlvorstand zu prüfen.
Erstellt am 10.12.2007 um 10:16 Uhr von Immie
@c4tt
Wer oder was leitende Angestellte sind verrät dir §5 BetrVG.
Aber den hast du ja scheinbar schon gelesen...
Hast du schon mit deiner Gewerkschaft gesprochen?
Erstellt am 10.12.2007 um 15:02 Uhr von Bonita
Irdenwie kommt mir das, was Du schreibst, seltsam vor. Wie schon Frank B schrieb: Irgendjemand muss die 5 "Chefs" doch in den BR gewählt habe. Gab es keine anderen Kandidaten? Jedenfalls müssen sich Eure Kollegen jetzt nicht die "Wundermütze" aufsetzen, dass jetzt dort überwiegend Führungskräfte im BR sitzen. Wie heißt es so schön: Man bekommt immer den BR, den man verdient", sei es, weil "das Volk" nicht kandidiert hat, oder alle bei der Wahl eher die höheren Tiere gewählt haben.
Jetzt könnt Ihr erst einmal nichts mehr machen, wenn die Wahl länger als 2 Wochen her ist, also unanfechtbar geworden ist. Ich bin mir auch gar nicht so sicher, dass es sich wirklich um leitende Angestllte im Sinne des Gesetzes handelt. Die Schwelle ist verhältnismäßig hoch. Lest am besten noch einmal in einem Kommentar nach!
Erstellt am 11.12.2007 um 06:04 Uhr von c4tt
Sorry das hätte ich gleich dazu schreiben müssen. Es gab jede Menge Kandidaten!!! Ob die Wahl richtig gelaufen ist möchte ich gerne anzweifeln denn die Stimmzettel sind über Nacht verschwunden und das Ergebnis wurde am nächsten Tag bekannt gegeben. Es gab keine öffentliche Auszählung. Unter der Belegschaft geht der Zweifel um doch niemand traut sich etwas zu sagen. Das sind deren Chefs die haben Angst! Ich weiß auch nicht welche Gewerkschaft für uns zuständig ist und ob die Sache vertraulich gehandhabt wird. Und ja den Paragraphen habe ich gelesen und für mich sind das auch leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes aber wer kann dieses Recht einfordern ohne seinen Arbeitsplatz zu riskieren? Ich denke das beste wäre die Wahlen extern (Gewerkschaft) zu leiten.
Ich wollte gerne wissen ob generell die Möglichkeit besteht das man die Gewerkschaft einschaltet ohne seinen Arbeitsplatz zu riskieren und ob man etwas dagegen machen kann? Und sei es eben vor den nächsten Wahlen falls die frist vorüber sein sollte aber es muss was passieren.
Vielen Dank!
Erstellt am 11.12.2007 um 13:20 Uhr von Thunder
Selbstverständlich kann man etwas tun. Ich empfehle auf jeden Fall Kontakt mit der Gewerkschaft aufzunehmen. Bei Ver.di weiss ich, dass alles vertraulich behandelt wird. Dort kann man bestimmt weiterhelfen und die Möglichkeiten prüfen. Ggf. kann die Wahl noch angefochten werden? Ggf. kann die Mehrheit des BR den Rücktritt beschließen, damit Neuwahlen eingeleitet werden können? Die Wahlunterlagen müssen nach Abschluss der Wahl aufbewahrt werden - sind diese "verschwunden", muss man prüfen, ob sich hieraus nicht ggf. eine erweiterte Anfechtungsfrist ergibt. Eine solche Wahlanfechtung kann auch durch die Gewerkschaft erfolge - und hat so keine Sanktionsgefahr für einzelne AN. Viel Glück!
Erstellt am 11.12.2007 um 14:15 Uhr von c4tt
Vielen Dank für eure Antworten!!! Dann hoffe ich das die Gewerkschaft uns helfen wird und kann!
Nochmal Danke!!