Erstellt am 09.12.2007 um 15:38 Uhr von Immie
@holzmichel
Lies bitte mal §7 Abs 3 vom Bundesurlaubsgesetz...
...und dann verrate mir, wie man an 60 Tage Resturlaub kommt:-(
Erstellt am 13.12.2007 um 12:47 Uhr von Angi1
Hallo Holzmichel,
schau dir bitte mal § 613a BGB an. Dort steht dass bei Übergang eines Betriebes durch Rechtsgeschäft der neue Inhaber in alle Rechte und Pflichen aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Sind diese Rechte und Pflichten durch REchtsnormen eines Tarifvertrags oder durch Betriebsvereinbarung geregelt so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Überganges zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.
MfG
Angi1
Erstellt am 13.12.2007 um 13:06 Uhr von Kölner
@Angi1
Demnach würde ich es als potentieller Käufer zunächst auf eine Insolvenz ankommen lassen und dann zuschlagen/kaufen...