gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen, die ein Einsatz des Frühdienstes vor sechs Uhr verbieten?
In diesem Zusammenhang: Gibt es gesetzliche Grundlagen, ab wann Bewohner/innen morgens frühestens gewaschen werden dürfen ?
Nach meiner Information darf mit dem Waschen vor morgens sechs Uhr nicht begonnen werden. Die gesetzl. Grundlagen hierfür sind mir allerdings nicht bekannt.
Für Ihre/Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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