Erstellt am 06.12.2007 um 19:25 Uhr von Kölner
@Fritz aus Bayern
Ich stehe eher auf § 84 SGB IX....
Erstellt am 06.12.2007 um 19:38 Uhr von Fritz aus Bayern
Hallo Kölner,
vielen Dank für deine rasche Antwort. Habe das SGB nicht zuhause bei der Hand. Werde morgen in der Arbeit den § lesen, evtl. melde ich mich nochmals.
Fritz aus Bayern
Erstellt am 07.12.2007 um 07:22 Uhr von pit47
Hallo Fritz aus Bayern,
google mal unter BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Dort findest Du auch Muster-BV`s.
Erstellt am 07.12.2007 um 08:58 Uhr von Fritz aus Bayern
Hallo pit47,
du bist wohl Frühaufsteher, oder schon früh im Job?
Danke für deinen Supertipp!
Fritz aus Bayern
Erstellt am 07.12.2007 um 09:21 Uhr von pit47
Hallo Fritz aus Bayern,
ich bin meistens von 06:30 bis 15:00 Uhr im Betrieb. Bin Schriftführer des BR`s und stelle laß mich für 80% meiner Arbeitzeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG für BR-Arbeit freistellen.
Erstellt am 07.12.2007 um 09:31 Uhr von Kölner
@pit47
Hui. Habt Ihr viel zu schreiben...
Erstellt am 07.12.2007 um 09:36 Uhr von waschbär
Kölner,
oit47 Motto lautet demnach "Wer Schreibt der Bleibt... in der Freistellung" .-))
Erstellt am 07.12.2007 um 09:53 Uhr von Kölner
@waschbär
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass pit47 nicht ausschließlich 80% seiner frühbeginnenden [*gähn] AZ mit Schreibarbeiten verbringt. Denn das wären von 8,5 Stunden immerhin 6,8 Stunden!
In diesem Zusammenhang, pit47 eine (nicht ganz ernst gemeinte) Frage:
Wie verrechnest Du die Pause? Auch 80% BR?
Erstellt am 07.12.2007 um 09:55 Uhr von Fritz aus Bayern
Hallo Kölner,
habe deine Antwort (§84 SGB IX) nicht vergessen. Habe heute Urlaub, fahre trotzdem kurz ins BR-Büro, um nachzulesen...(ja, auch Männer sind neugierig!
Danke nochmals
Erstellt am 07.12.2007 um 09:56 Uhr von Kölner
@Fritz aus Bayern
...§ 84 SGB IX IST das BEM!
Erstellt am 07.12.2007 um 10:09 Uhr von waschbär
Kölner,
die bei pit stop machen doch gar keine Pause... siehe werbung .-)
Erstellt am 07.12.2007 um 11:16 Uhr von pit47
Hallo @,
wir sind ein 7er BR und ich mache die Schreibarbeiten sowie die Betreung von 160 Kolleginnen und Kollegen und ca. 90 Kolleginnen und Kollegen der Leiharbeitsfirma, die bei uns arbeiten.
Pause mache ich natürlich nur während der normalen Arbeitszeit.
Erstellt am 07.12.2007 um 11:43 Uhr von frosch
ein 7er Gremium mit einem zu 80% freigestellten Mitglied, respekt vor eurem AG. Meiner würde mir ganz rasch zeigen wo der Frosch die Locken hat. Selbst AN freundliche Lektüre spricht von etwa 25% Freistellung inkl. der Seminarbesuche. Bei 80% lässt sich die Notwendigkeit doch stark anzweifeln.Auch wenn du s theoretisch natürlich erstmal darfst
Erstellt am 07.12.2007 um 11:51 Uhr von Kölner
@frosch
Wer will das denn bezweifeln? Der AG? Die von Dir zitierte Literatur?
"pit47" ist zunächst mal seinem Gewissen verantwortlich und dafür gibt es § 37 Abs. 2 BetrVG.
Also solltest Du Dich hinsichtlich Deiner Haarpracht zum Friseur bewegen...?
Erstellt am 07.12.2007 um 14:13 Uhr von pit47
Hallo @,
ein gutes Gewissen ist ein gutes Ruhekissen. Bis jetzt schlafe ich nachts noch sehr gut.
Aber um eventuelle Nachfragen meines AG zu meiner BR-Arbeit zu belegen, führe ich seit Mai 2006 ein tägliches Arbeitstagebuch, welches ich im Streitfall dem Arbeitsgericht vorlegen kann.
Außerdem melde ich mich jeden Tag per Mail bei meinem Vorgesetzten zur BR-Arbeit ab.