Erstellt am 06.12.2007 um 15:12 Uhr von Kölner
@Livadia
Da hat der BR der Kollegin einen Bärendienst erwiesen. Wenn der AG einen befristeten Vertrag einfach nicht mehr verlängert, ist wohl keinem geholfen - vor allem der Kollegin nicht.
Die ganze Sache wird doch auch erst dann für den AG problematisch, wenn die Kollegin keinen neuen AV mehr bekommt und klagen würde. Zumal ja auch § 14 Abs. 1 Nr. 6 zählen könnte...