Eine Mitarbeiterin ist 03.2002 in den vorzeitigen Ruhestand gegangen und hat einen GFB-Vertrag befristet erhalten. Dieser wurde bereits 2 x verlängert und uns jetzt zur 3. Verlängerung vorgelegt. Dieses haben wir aufgrund § 14 (3) TzBfG abgelehnt, da wir der Meinung sind, daß die Kollegin nicht weiter benachteiligt werden sollte, sondern einen Festvertrag bekommen sollte. Der Arbeitgeber vertritt da eine andere Meinung. Was meinen andere BR's?