Erstellt am 05.12.2007 um 19:50 Uhr von Kölner
@Schäfchen
Die einzige Möglichkeit den AG aussen vor zu lassen ist eine BetrVers. ausserhalb der AZ. Wer soll denn dann kommen?
Der AG muss ansonsten IMMER eingeladen werden! Wenn der BR keine BetrVers. durchgeführt hat, dann ist er seiner Pflicht nict nachgekommen - so ist das!
Erstellt am 06.12.2007 um 18:16 Uhr von didius
ZU 1:
Der AG hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und darf diese auf der BetrVers. selbstverständlich auch kundtun, solange das BetrVG nicht gebrochen wird (z.B. Veröffentlichung von Betriebsratskosten)
Zu 2: Selbstverständlich darf der AG zur Betrvers. kommen. Er muss es aber nicht. Weswegen wollt ihr den AG denn außen vor lassen, wenn ihr Probleme mit ihm habt. Oder will die Belegschaft den BR vorschicken?
Zu 3:
Der AG kann den MA die Teilnahme nicht verweigern. Laut BetrVG haben 4 Versammlungen im Jahr stattzufinden. Warum führt ihr diese nicht durch, wenn bei euch die Luft brennt?
Erstellt am 07.12.2007 um 09:20 Uhr von see-see
@didius
"Zu 2: Selbstverständlich darf der AG zur Betrvers. kommen. Er muss es aber nicht. Weswegen wollt ihr den AG denn außen vor lassen, wenn ihr Probleme mit ihm habt. Oder will die Belegschaft den BR vorschicken?"
Auch in unserem Betrieb darf man in Anwesenheit des GF nicht offen und ehrlich diskutieren, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Ehrlichkeit und Offenheit nimmt wohl so manche GF persönlich und reagiert - nicht zugunsten des betroffenen ANs. Deshalb finde ich eine Betr.Vers. ohne AG-Anwesenheit durchaus sinnvoll. Und: ist der BR nicht dafür da, dass die Belegschaft ihn "vorschicken" darf?
Erstellt am 15.12.2007 um 14:25 Uhr von Baron
Bei uns gab es einen ähnlichen Fall
Der Arbeitgeber darf zur Betriebsversammlung kommen. Das Hausrecht hat aber der Betriebsratsvorsitzende BetrVG §42 (1) . Das bedeutet der BR Vorsitzende erteilt und entzieht das Wort und kann auch einen Geschäftsführer des Saales verweisen.
Erstellt am 15.12.2007 um 20:43 Uhr von Kölner
@Baron
"[...] kann auch einen Geschäftsführer des Saales verweisen."
Das sollte immer die ultima ratio bleiben. Du glaubst ja gar nicht, wie sehr sich ein BR bei einem willkürlichen Verweis des AG aus der BetrVers. unbeliebt bei den verbleibenden AN machen kann...
Erstellt am 15.12.2007 um 20:56 Uhr von Lotte
Außerdem sollte der BR gerade in der Öffentlichkeit bereit sein, sich mit dem AG sachlich auseinanderzusetzen. Wenn nicht der BR, wer dann? Und wenn die Kollegen sich vor dem AG nicht trauen, ihre Meinung zu sagen, dann können sie ihre Anliegen ja aufschreiben und Euch geben, damit Ihr für sie sprecht.