Hallo,

gemäß §111 BetrVG hat der AG den BR im Falle einer Betriebsänderung "...die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft ... rechtzeitig und umfassend zu unterrichten..."
Eine Betriebsänderung ist gegeben, da bei derzeit ca. 25 MA etwa die 1/3 bis 1/2 der Arbeitsplätze betriebsbedingt wegfallen werden.
Aber: Unser BR erhielt diese Info auf inoffiziellem Wege. Daher meine Frage, was heisst in diesem Zusammenhang "rechtzeitig"? Kann mir jemand ein Gerichtsurteil geben, weis jemand eine Kommentierung hierzu, oder gibt es Beispiele aus der Praxis?


Danke vorab für die vielen Infos
Carl