Erstellt am 30.11.2007 um 10:33 Uhr von waschbär
brwupp,
Was ihr machen könnt ist:
- Feststellungsklage (z.B. nach BetrVG § 23 (3) ) beim Arbeitsgericht einklagen.
- Einigungsstelle (vgl. BetrVG § 87 (2) ).
Klärt aber vorher ob MBR besteht.Die belege bzw anschreiben das er gegen die MBR schon in der Vergangenheit verstossen habt, die habt ihr ja Ordendlich gesammelt ?
Viel Glück,zur Zeit sehen viele Richter es wohl so das der BR seine MBR durchsetzen muss und soll :-) (Positive Einstellung zum BR MBR)
Erstellt am 01.12.2007 um 19:33 Uhr von Der alte Heini
Ihr könnte den AG Ermahnen, Verwarnen oder Abmahnen, drauf hinweisen aber auch bitten das BetrVG künftig einzuhalten. Der BR kann es nennen wie er möchte, aber all das bringt nichts, wenn der BR nicht bereit ist den letzten Schritt zu gehen um das Angemahnte mit Hilfe des ArbG durchzusetzen.