Erstellt am 30.11.2007 um 08:26 Uhr von Kölner
@Brede17
Sie darft flexibel sein! KAPOVAZ nennte man das dann.
Erstellt am 30.11.2007 um 09:14 Uhr von Werner
Hallo Brede17,
zur Erklärung des Beitrags von Kölner:
Die sog. Kapovazabrede ist die Vereinbarung einer variablen Lage der Arbeitzeit im Rahmen eines vorbestimmten Bezugszeitraums bei festgeschriebenem Arbeitsumfang. Während die Dauer der Arbeitszeit hier für den Bezugszeitraum feststeht, steht die Verteilung unter dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden also nicht bereits vertraglich festgelegt, sondern hängen von dem Abruf des Arbeitgebers ab. Gesetzlich geregelt ist dies in § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).