Guten Abend,
hat der BR Anspruch auf eine sogenannte Handkasse, damit er nicht für jede Kleinigkeit, die es für die BR-Arbeit zu besorgen gilt, die Beträge privat verauslagen muss, sondern im vorher zu bestimmenden Turnus abrechnen kann?
Außerdem hätte ich gern gewusst, inwieweit der BR bei besonderen Situationen (z.B. 15jährige Betriebszugehörigkeit eines AN) z.B. einen Blumenstrauß überreichen darf, der dann mit dem AG abgerechnet wird.
Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrung?
Danke sagt der BR vom Kinderdorf