Erstellt am 29.11.2007 um 12:53 Uhr von ambu
Hallo Dr. House,
mir fällt spontan dazu ein, gründet in jeder Gesellschaft einen neuen BR und dann einen Gesamt-/Konzern-BR. Kommt natürlich darauf an wie "groß" die Schwestergesellschaft ist usw. Wäre aber doch sicherlich mal zum prüfen und dem GL gegenüber laut zu denken.....
Gruß ambu
Erstellt am 29.11.2007 um 21:44 Uhr von Der alte Heini
Wenn das Ruder nicht aus der Hand gegeben wird, solltet ihr prüfen ob es sich nicht doch im Gesamtem um eine einheitlichen Betrieb handelt, was ich glaube. Eventuell sollte das bei Unsicherheit vom Arbeitsgericht geprüft werden.
Erstellt am 30.11.2007 um 10:04 Uhr von betriebsratten
Ergänzung: Falls die gegründeten Einheiten zu klein sein sollten für eine BR Wahl, also weniger als 5 MA, schaut Euch mal den Kommentar zum BetrVG an bzw. sucht mal mit den Worten "vertretung nicht betriebsratsfähiger"
Die werden dann nämlich durch den Hauptbetrieb vertreten :-)
Urteil dazu auch unter
http://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2005/kammer7/7tabv48_05.pdf