Erstellt am 29.11.2007 um 12:56 Uhr von Sternburg
PA=Personalabteilung? Warum grad die, warum nicht das Hausmeisterbüro? *grins*
Zitat aus Fitting, 22. Auflage, zu § 40 BetrVG, Rn 133:
"Hierzu gehört auch das Recht, im Rahmen eines Intranets eine eigene Homepage des BR mit zu seinen Aufgaben gehörenden Informationen einzurichten, ohne dass hierauf der Arbeitgeber Einfluss nehmen darf (...) Hinsichtlich des Inhalts gelten die Ausführungen zum Schwarzen Brett uneingeschränkt."
Erstellt am 29.11.2007 um 21:59 Uhr von Der alte Heini
Nein!!!!!!!!!
Das wäre gleichzusetzen mit einer Zensur des Arbeitgeber.
Übrigens:
Ein BR holt sich keine Genehmigung vom Arbeitgeber für seine Rechte, sondern der BR fordert sie. Werden die Rechte verweigert, sollte der BR sie durchsetzt.