Erstellt am 28.11.2007 um 08:56 Uhr von pit47
Hallo toni12345,
die Beschlüsse sind gültig, es muss doch eine Beschlussmitteilung an den AG geben.
Wenn der Schriftführer sich überlastet fühlt, sollte der BR nach § 40 BetrVG eine Schreibkraft beim AG anfordern.
Erstellt am 28.11.2007 um 08:56 Uhr von Kölner
@toni12345
Die Beschlüsse sind sehr wohl gültig, obwohl sie vermutlich im originären Wortlaut nicht mehr nachvollzogen werden können (was ein Problem darstellen kann).
Alternativen:
- Sofort einen neuen Protokollführer bestimmen; im Zweifel ist es automatisch der BRV!
- überhaupt sollte das Gremium den BRV auffordern für die Sitzungsniederschriften zu sorgen
Erstellt am 28.11.2007 um 11:52 Uhr von RosKaa
@toni12345
Das Problem hatten wir auch. Jetzt bereiten wir das Protokoll im Laptop vor und machen unsere Eingaben während der Sitzung. "Feinschliff " erfolgt dann später.
Fazit: Jetzt klappt es hervorragend :-)