Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe. Im nunmehr 4.Entwurf unserer Dienststelle zur neuen BV Arbeitszeit haben wir erneut die Installation zweier neuer Lesegeräte an der Mensa abgelehnt. Die Dienststelle will, das der Beschäftigte, bevor er in die Mensa geht, sich ausbucht und wenn er die Mensa wieder verläßt kann er sich wieder einbuchen. Wir haben ein gut funktionierendes Zeiterfassungssystem mit Kommen-Gehen Buchung. Das sollte unserer Meinung nach ausreichen. Jetzt hatten wir die Idee, statt 30 Minuten(für Mittagspause) 45 Minuten( für Frühstück und Mittag) automatisch vom System abbuchen zu lassen.( Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb im öffentlichen Dienst). Ist das überhaupt mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar??? Wir als BR wollen den Arbeitnehmer vor übertriebener Kontrolle schützen. Könnt Ihr uns helfen? Für konstruktive Vorschläge wäre ich sehr dankbar: