Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall: Der AG hat eine Einstellung getätigt ohne uns die Unterlagen der Bewerber zur Verfügung zu stellen und ohne ein Info an uns wer wann eingestellt wird und mit welchem Endgeld. Wir wiedersprechen nun nach §90 BetrVG der Einstellung nachträglich. Weiterhin können wir noch nach §99 wiedersprechen da sich eine Mitarbeiterin die seit Jahren diesen Posten Aushilfsweise vertritt auch beworben hat. Was geschieht jetzt mit dem Eingestellten - muss er den Betrieb sofort verlassen ?

Danke für Eure schnelle Antwort im Voraus

Mit Freundlichen Grüßen
Hood´s Robin