Erstellt am 16.11.2007 um 08:48 Uhr von Angi1
Hallo Hood´s Robin,
widersprechen könnt Ihr nur nach § 99 Abs. 2 BetrVG.
Deine Formulierung ist sehr verwirrend. Habt Ihr einen Antrag auf Zustimmung nach § 99 vom AG erhalten und es fehlen euch nur Unterlagen (sonst könntet Ihr ja nicht widersprechen), oder habt Ihr gar keine Information erhalten.
Außerdem muß die Stelle ja intern ausgeschrieben worden sein, wenn du schreibst, dass sich die MA auch beworben hat.
MfG
Angi1
Erstellt am 16.11.2007 um 09:18 Uhr von Hood´s Robin
Hallo Angi1,
danke für Dein schnelles einschalten ! Der neue Mitarbeiter arbeitete am 18.10.07 Probe ohne das diese Stelle überhaupt ausgeschrieben war ! Am 22.10.07 kam dann eine interne Stellenausschreibung. Am 14.11.07 schlug der neue Mann auf und wurde als neuer Mitarbeiter vorgestellt. Bis zu diesem Datum haben wir keinerlei Bewerbungsunterlagen von den Bewerbern zur ausgeschriebenen Stelle erhalten und auch keine Info wer letztendlich eingestellt werden soll und auch nicht wann er anfangen soll !Lediglich der Bereichsleiter hat den neuen Mitarbeiter am Tage seines Erscheinens im Betrieb vorgestellt. Also gar keine Info.
MfG Hood´s Robin
Erstellt am 16.11.2007 um 09:31 Uhr von Robin H
Dann fordert den AG auf, den AN umgehend aus dem Betrieb zu entfernen, und euch vor der Weiterbschäftigung zu beteiligen.
Falls er darauf nicht reagiert, geht ihr zum Gericht, und klagt auf Sicherung der Mitbestimmung (§ 23 (3) BetrVG)
Erstellt am 16.11.2007 um 09:56 Uhr von Hood´s Robin
Hallo Robin H.
zunächst mal sorry für meine Unverschämtheit Deinen Nick mit zu benutzen - aber es sollte heut Morgen schnell gehen und ich habe frei gewählt :-(
Und dann Danke für den guten Tip !
MfG
Hood´s Robin