Erstellt am 12.11.2007 um 08:00 Uhr von Lotte
Sabine,
1. Ja, siehe hierzu §13 BetrVG in Verbindung mit §22 BetrVG. Wichtig ist, dass Ihr den Rücktritt per Mehrheitsbeschluss herbeiführt und nicht durch Einzelrücktritte!!!
2. Ihr solltet vorher abklären, ob die MA, die Ihr bestellt auch gewillt sind, den WV zu übernehmen. Am einfachsten ist es wohl, wenn es welche von Euch machen. Hier ein Link mit den nötigen Formularen etc.: http://br-wahl.verdi.de/die_wahl
3. Ja, wenn der Rücktritt per Mehrheitsbeschluss herbei geführt wurde, ist es so, wie Du es schreibst. Holt Euch Hilfe bei der Gewerkschaft.
Hier ein Link mit den nötigen Formularen und anderen Informationen: http://br-wahl.verdi.de/die_wahl
Erstellt am 12.11.2007 um 10:14 Uhr von uhu
@Sabine BR
Ist euer Rücktritt wirklich erforderlich? Gibt es keine BR Ersatzmitglieder ?
Erstellt am 12.11.2007 um 16:56 Uhr von Sabine BR
Hallo Lotte und Uhu,
der Kollege der unser Unternehmen verlässt ist der BRV. Nun hätten wir noch Ersatzmitglieder die nachrutschen würden, aber da würde ein weiteres Mitglied austretten ( Grund der er dem Ersatzmitglied nicht traut und auch nicht mit ihm klar kommt ), ich weiß das es ein Kindergarten ist.
Wir machen uns doch gegenüber der Belegschaft zu lachnummer, bei dem Hick Hack.
Außer das jetzige Ersatzmitglied wüßte ich auch nicht wer den vorsitz übernehmen sollte, ich bin schon Schriftführer. Der Stellvertretter ist der jenige der schon sein Amt Niederlegen würde weil er mit dem einen Ersatzmitglied nachkommt. Ein weiterer hat schon das Amt als Schriftführer niedergelegt.
Versteht mich nicht falsch, aber ich sehe kaum noch Sinn in diesen BR die geschäfte weiter zuführen.
Dann lieber Neuwahlen mit der Hoffnung das Mitarbeiter rein gewählt werden, die auch Verantwortung übernehmen und reifer sind.
Danke für die Hilfe ich werde mich mal weiter einlesen.
Falls ihr noch Tipps und Anregungen habt, bin ich euch dankbar.
liebe grüße Sabine BR