Erstellt am 11.11.2007 um 19:26 Uhr von Immie
@enes
Lass es!
Wenn die Kollegen ihm diese Info selber geben, okay:-)
Erstellt am 11.11.2007 um 20:12 Uhr von Z.Ickig
Die Qualifikation anderer Mitarbeiter spielt sowieso für den Fall keine Rolle. Entscheidend sind lediglich die Anforderungen der Stelle.
Wäre das anders, würde jede Taxifahrt mit einem (ansonsten) arbeitslosen Gymnasiallehrer für Portugiesisch und Kommunalpolitik den dreifachen Fahrtpreis kosten.
Erstellt am 11.11.2007 um 20:18 Uhr von pirat
@enes,
....weit darf ich da behilflich sein ....garnicht!
Erstellt am 12.11.2007 um 08:58 Uhr von Benno_BRB
Nach BetrVG bist Du als BRM zur Wahrung des Betriebsfriedens verpflichtet.
Wenn Du Dich nun in solch einer Weise an der (die Berechtigung erfrage ich hier mit Absicht nicht!) Klage gegen den AG beteiligst, könnte dies einen fetten Verstoß gegen das BetrVG darstellen.
Also, machs wie Dieter Nuhr sacht: "einfach mal die Fresse halten!"
Fähst du am Besten mit!